Interessante News bei Facebook: „Einmaliger Gruppensex von Beschäftigten während einer Arbeitspause ist kein Kündigungsgrund, so das Arbeitsgericht München.“ Ahha, interessant! Diese Meldung, ein Ausschnitt aus einer Tageszeitung, wird auf Facebook gerade rege geteilt. Allerdings ist die Originalmeldung des Memes schlichtweg falsch. Wer also Gruppensex am Arbeitsplatz hat, der ist nicht sicher vor einer Kündigung. Angeblich soll auch der ganze Ausschnitt nicht existent sein, denn bei dem Meme auf Facebook soll es sich um einen Fake handeln, den irgendein Facebook-User selber gebastelt haben soll. Der Spaßvogel, der jenen Artikel gefälscht hat, ist allerdings noch unbekannt.
Seit 2006 im Onlinemarketing tätig. Gehört zur Generation Y und ist immer auf der Suche
nach Neuigkeiten über die es sich zu schreiben lohnt.
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