Interessante News bei Facebook: „Einmaliger Gruppensex von Beschäftigten während einer Arbeitspause ist kein Kündigungsgrund, so das Arbeitsgericht München.“ Ahha, interessant! Diese Meldung, ein Ausschnitt aus einer Tageszeitung, wird auf Facebook gerade rege geteilt. Allerdings ist die Originalmeldung des Memes schlichtweg falsch. Wer also Gruppensex am Arbeitsplatz hat, der ist nicht sicher vor einer Kündigung. Angeblich soll auch der ganze Ausschnitt nicht existent sein, denn bei dem Meme auf Facebook soll es sich um einen Fake handeln, den irgendein Facebook-User selber gebastelt haben soll. Der Spaßvogel, der jenen Artikel gefälscht hat, ist allerdings noch unbekannt.
- Gino Mäder: unsere Radsport-Hoffnung verstorben - 16. Juni 2023
- Die richtige Werbung für eine erfolgreiche Vermarktung - 19. April 2023
- Was bei der Konzeption von Apps bzw. Webseiten zu beachten ist - 26. April 2022