Bilder und Videos mit Drohnen machen?

Drohnen – man hört immer öfters von ihnen. Sie sind ein Thema beim Militär, sowie auch bei Plattformen wie Amazon oder auch Google. Auch immer mehr Privatleute nutzen diese Technik, die sich seit einiger Zeit auf dem Vormarsch befindet. Egal ob es nun um die Aufklärung hinter feindlichen Linien geht oder einfach nur um eine schöne Aufnahme des neu gebauten Hauses, die Drohnen bieten die perfekte Lösung einfach und genau nach eigenen Vorstellungen das perfekte Bild zu schießen. Doch wie komme ich an eine Drohne beziehungsweise wen kann ich beauftragen ein Foto/Video mit einer Drohne aufzunehmen?

Darf jeder Drohnen besitzen oder gar bedienen?

Jede Person hat das Recht, Drohnen zu besitzen. Auch das Fliegen dieser Drohnen, solange sie nicht mehr als 5 Kilogramm wiegen,  ist sowohl für Erwachsene, als auch für Kinder legal in Deutschland. Hier sollte man jedoch erwähnen, dass der Gebrauch von Drohnen durch Kinder ohne die Aufsicht ihrer Eltern oder einer älteren Person immer Risiken birgt und dort somit verstärkt aufgepasst werden sollte. Bei Flugdrohnen mit über 5 Kilogramm Gewicht greift eine Sonderregelung.

Wie man sicherlich jetzt schon bemerkt hat, ist die private Nutzung von Drohnen nicht ganz ohne. Vor allem, wenn man sich nur ganz selten an solche Aktivitäten wagt. Von daher sollte man sich im Vorfeld mal erkundigen, ob es nicht besser ist, sich die Luftbilder vom Heimatdorf vom Profi machen zu lassen. So kann mach sich hier bei ITG-Fotoflug über Preise informieren. Denn Flugdrohen können unter Umständen auch richtig viel Geld kosten. Wer dennoch vorhat sich selbst an das Projekt Flugdrohnen zu wagen, sollte sich auch die nächsten Abschnitte genau durchlesen.

Kosten der Drohneneinsätze

Bevor man seine Drohne aufsteigen lässt, sollte man sich erst einmal darum kümmern eine Aufstiegsgenehmigung zu ergattern. In Nordrhein-Westfahlen zahlt man momentan um die 250€, um eine Flugerlaubnis von 2 Jahren zu bekommen. Sollte es sich um eine Drohne mit einem Gewicht von über 5 Kilogramm handeln, wie eben erwähnt, so muss man sich um eine sogenannte Einzelerlaubnis bemühen. Der Preis dafür liegt bei ungefähr 80€ in NRW. Die Drohneneinsätze an sich sind relativ teuer, für ein durch eine Drohne geschossenes Foto zahlt man meistens schon über 200€. Videoflüge fangen preislich noch höher an, da das Kamerateam dann meist über mehrere Stunden am Arbeiten ist. Die dafür benutzen Drohnen liegen meist bei einem Preis von über 1000€, wobei es natürlich auch billigere Varianten gibt, beispielsweise findet man als Flugspielzeug konzipierte Drohnen schon ab 20€.

Solche handelsüblichen Drohnen mit Kamera, können schon mit mehreren Hundert Euro Kosten zu Buche schlagen.

Solche handelsüblichen Drohnen mit Kamera, können schon mit mehreren Hundert Euro Kosten zu Buche schlagen.

Flugverbot

Generelles Flugverbot besteht unter anderem in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen, ebenso wie über Militärgebieten. Außerdem gibt es bestimmte Bereiche wie zum Beispiel Regierungsviertel,  wo extra ein Flugverbot für Drohnen eingeführt wurde. Weniger gesetzlich geregelt, aber doch auch zu vermeiden sind die Flüge über fremden Grundstücken. Gerade wer die Drohnenflüge mitsamt Kamera durchführt, sollte aufpassen, wen und was er fotografiert. Sollten die auf den Fotos zu sehenden Personen und Orte eindeutig zu identifizieren sein und das ohne deren Einwilligung oder Genehmigung, so kann es schnell dazu kommen, dass jemand sich in seiner Privatsphäre verletzt fühlt und dagegen vorgeht. Bei Veröffentlichung der Aufnahmen oder dem Weitergeben an Dritte kann es also schnell zu saftigen Abmahnungen kommen oder Schlimmerem.

Was muss ich beachten, wenn ich selbst eine Drohne fliege?

Wichtig sind hier in der Regel 3 Aspekte. Zum einen sollte man die eben erwähnte Aufstiegsgenehmigung besitzen, da der Flug ansonsten eventuell nicht legitim ist und es zu Problemen kommen kann.  Zweitens ist darauf zu achten, dass man die Drohne im vorgeschriebenen Abstand und Höhe fliegt. Die Flughöhe liegt meist zwischen 30 und 100 Metern, wobei der maximale Abstand zur Drohne die 300 Meter nicht überschreiten sollte.
Der letzte und vielleicht wichtigste Punkt, ist der Abschluss einer Versicherung zum Fliegen der Drohne, da der Absturz einer solchen mit  hohen Geldkosten verbunden sein kann. Ein Artikel aus dem Spiegel setzt sich auch mit weiteren rechtlichen Fragen zum Umgang mit Flugdrohnen auseinander.

Spaß-/ und Arbeitswerkzeug

Drohnen werden in nicht allzu langer Zeit wahrscheinlich für uns alltäglich sein, sowohl als Hilfsmittel zur Arbeit, als auch als reines Vergnügungsmittel. Hier findet man zum Beispiel tolle Luftbilder, die mit Flugdrohnen erstellt wurden. Es ist also nicht verkehrt, sich damit zu befassen, denn wer weiß, vielleicht werden ihre Urlaubsbilder in 3 Jahren nicht mehr per Handy oder Kamera gemacht, sondern eben per Drohne.

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