Unlängst ist es her, dass man User auf Facebook abgemahnt hat, weil diese Bilder als Profilbild nutzten, die unter Copyright standen. Diverse Kanzleien verdienen sich mittlerweile mit Abmahnungen wegen urheberrechtlich geschützten Bildern eine goldene Nase. Zumal der Aufwand recht gering ist, schließlich finden Crawler binnen Sekunden geschützte Werke. Auch Facebook-Seiten, die ein fehlerhaftes Impressum verwenden stehen auf der Liste jener Kanzleien. Doch damit nicht genug, denn nun scheint man auch Facebook-Seiten abzumahnen, die nicht als gewerblich gekennzeichnet sind, sondern die noch als „Privatperson“ bei Facebook gemeldet sind. Facebook selber, gibt zwar in den AGBs an, dass man als Unternehmen eben eine gewerbliche Seite erstellen soll, geht gegen Vergehen aber nicht vor. Dies scheinen nun aber abmahnwillige Anwälte zu tun und wirft jenen Unternehmen „unlauteren Wettbewerb“ vor.
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Diese Abmahnarschlöcher sollte man an die Wand stellen, einen Strick um den Hals wickeln und so lange erschießen, bis das Messer auf der anderen Seite wieder rausguckt.